Unverschuldeter Unfall, nützliche Informationen

Kfz-Gutachter

Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt worden sind, sollten Sie auf jeden Fall einen unabhängigen Kfz-Gutachter einschalten. Wir kennen uns mit allen Positionen im Kfz-Gutachten aus und stellen auch die Höhe beispielweise der Wertminderung und der Ausfallzeiten fest.

Kosten

Die Kosten für unseren Service und auch für einen Rechtsanwalt werden bei einem unverschuldeten Unfall von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen. Dabei arbeiten wir versicherungsunabhängig und in ihrem Sinne.

Rechtsanwalt

Ergänzend zu uns als Kfz-Gutachter deckt ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht den rechtlichen Part ab. Wir empfehlen grundsätzlich einen Anwalt.

Kfz-Begutachtung

Damit wir alle entstandenen Schäden feststellen können, ist es oft nötig, Karosserieteile wie Stoßfänger abzumontieren und dahinterliegende Teile zu begutachten. Zudem nutzen wir moderne Diagnosetechniken, um Steuergeräte und Fehlerspeicher auszulesen. So stellen wir nicht nur die Kosten der Reparatur fest, sondern auch Nebenpositionen wie beispielsweise die Höhe der Wertminderung.

Nach der Schadensaufnahme

Nachdem wir den Schaden an ihrem Auto begutachtet haben, starten wir den Prozess der Schadensregulierung inklusive der Korrespondenz mit Versicherungen.

Ersatzfahrzeug

Während der Reparaturzeit oder direkt nach dem Unfall steht ihnen ein Mietwagen zu. Die Kosten dafür trägt die Versicherung des Unfallverursachers. 

Nutzungsausfall

Sollten Sie keinen Mietwagen benötigen, steht ihnen ein Nutzungsausfall zu. Von der gegnerischen Versicherung erhalten Sie eine Entschädigung für die Zeit, in der das Fahrzeug nicht genutzt werden kann.

Kostenvoranschlag

Davon raten wir stets ab. Ein Kostenvoranschlag hat weder eine beweissichernde Funktion noch ist er rechtssicher. Zudem werden auch wichtige Positionen wie beispielsweise die Wertminderung und der Nutzungsausfall nicht berücksichtigt.

Wertminderung

In den meisten Fällen führt ein Unfall zu einer Wertminderung des Autos. Die Wertminderung wird anhand verschiedener Faktoren wie Fahrzeugalter und Art, Schadensintensität und Vorschäden berechnet.

info@gutachter-metzler.de

Mobil: 0172-8571558

Festnetz: 06708-6210824

Hochstätter Weg 2, 67824 Feilbingert

Geschäftszeiten:

nach telefonischer Vereinbarung:

Montag bis Sonntag auch an Feiertagen

08:00 - 20:00 Uhr

Einsatzgebiete:

Bad Kreuznach - Bingen - Ingelheim - Mainz - Wiesbaden - Rockenhausen - Kirchheimbolanden - Alzey und weitere auf Anfrage

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