Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie grundsätzlich das Recht auf Schadenersatz.
Dabei ist entweder der Zustand wiederherzustellen, der herrschen würde, als wenn der Unfall nicht eingetreten wäre oder es kann der entsprechende Geldbetrag verlangt werden (s. auch §249 BGB).
Durch unsere langjährige Erfahrung und die ständige Fortbildung im Bereich der Fahrzeugtechnik erstellen wir für Sie Schadengutachten auf einem hohen fachlichen Niveau, mit denen Sie Ihre Ansprüche gegenüber dem Schädiger bzw. dessen Versicherung in vollem Umfang geltend machen können.
Reparaturkosten und -dauer, technische und merkantile Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Ausfallzeit, Nutzungsausfallentschädigung… zu diesen und mehr Punkten nehmen wir im Gutachten Stellung.
Wir sind nach einem Unfall für Sie da!
✅ Keine Kosten für den Geschädigten
Unsere Rechnung wird beim unverschuldeten Unfall von der Versicherung der Gegenseite übernommen.
✅ Begutachtung bei Ihnen vor Ort
✅ Besichtigungstermin in der Werkstatt
✅ Direkte Kommunikation mit der Versicherung
✅ Wahrung und Vertretung des Kundeninteresses vor der gegnerischen Versicherung
info@gutachter-metzler.de
Mobil: 0172-8571558
Festnetz: 06708-6210824
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